Darf ein Nahrungsergänzungsmittel für ein Kind auf Kassenrezept abgerechnet werden?

Wir haben eine Verordnung über „Vitamin D-Loges 5600 i.E. 15 Kautabletten“ zulasten der Techniker Krankenkasse für ein 10-jähriges Kind erhalten.

Das Präparat ist laut EDV nicht als Arzneimittel gelistet, sondern als Nahrungsergänzungsmittel. Wir sind der Meinung, dass wir es aus diesem Grunde nicht zulasten der Krankenkasse abgeben dürfen. Ist das richtig?

Antwort:

Wie von Ihnen beschrieben, handelt es sich bei dem Produkt „Vitamin D-Loges” um ein Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel, welches nicht zulasten einer GKV abgegeben werden kann, auch nicht für Kinder.

Die Eltern müssen dieses Produkt daher privat zahlen. Sie können aber den Hinweis geben, dass es durchaus apothekenpflichtige Arzneimittel gibt, wie z. B. Vigantol, Dekristol, Vitagamma oder Vitamin D3 Hevert. Diese könnte der Arzt zulasten der GKV verordnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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