Darf ein mit dem Stempel „Duplikat“ versehenes Rezept beliefert werden?

Uns liegt ein Rezept mit dem Stempel „Duplikat“ vor. Kann das zu einer Retaxation führen? Muss stattdessen der Begriff „Wiederholungsverordnung“ aufgetragen werden?

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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