Darf ein Import-Rabattartikel mit abweichender DRF abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage bezüglich der retaxsicheren Abgabe eines Rabattartikels bei einer Importverordnung von Remicade 100 mg zulasten der TK (IK 100177504).
Verordnet ist „Remicade 100 mg 4 St. Axicorp PIF“.
Bei Eingabe in unsere Apothekensoftware werden mehrere Rabattartikel angezeigt, allerdings mit unterschiedlichen Darreichungsformen – teils als PIF (wie das verordnete), teils als PIK oder PUL.
Welche Artikel können wir retaxsicher abgeben?
Antwort:
In der Lauer-Taxe online werden nach Eingabe des Import/Original-Vergleichs folgende Rabattartikel angezeigt:
Zu beachten sind beim Vergleich Original/Import auch die Besonderheiten hinsichtlich der Darreichungsform. Während beim Vergleich Original/Generikum als Aut-idem-Kriterium eine „identische oder nach G-BA austauschbare DRF“ im Rahmenvertrag festgelegt ist, ist beim Vergleich Original/Import von einer „therapeutisch vergleichbaren DRF“ die Rede.
Dazu ein Ausschnitt aus dem Rahmenvertrag:
5 (2) Rahmenvertrag
„Importierte Arzneimittel im Sinne dieses Rahmenvertrages sind Arzneimittel,
- die nach dem Arzneimittelgesetz unter Bezugnahme auf ein deutsches Referenzprodukt zugelassen sind oder als zugelassen gelten,
- die in den Preis- und Produktinformationen nach § 2 Absatz 6 des Rahmenvertrages angegeben sind,
- die mit dem Bezugsarzneimittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie in der Darreichungsform therapeutisch vergleichbar sind (Re- und Parallelimporte),[…]“
Unter allen angezeigten Rabattartikeln darf also frei gewählt werden, trotz geringfügig abweichender DRF bei Importen (erkennbar an den verschiedenen DRF-Kürzeln). Auch die Abgabe des Originals ist ausgehend von der vorliegenden Verordnung möglich, da für das Original bei der vorliegenden Krankenkasse ebenfalls ein Rabattvertrag besteht.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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