Darf ein Facharzt in Weiterbildung ein Entlassrezept ausstellen?
Wir haben ein E-Entlassrezept über Ibuprofen 600 mg FTA N1 vorliegen, bei dem alle Formalien stimmen. Jedoch ist das Rezept von einem Facharzt in Weiterbildung ausgestellt worden.
Dürfen wir das Rezept trotzdem beliefern?
Antwort
Laut § 2 Abs. 4 Anlage 8 des Rahmenvertrags gilt Folgendes:
2 Abs. 4 Anlage 8 des Rahmenvertrags
„Die Verordnung wurde von der verschreibenden Person mit abgeschlossener Facharztweiterbildung oder ihrer vertretenden Person ausgestellt. Dies gilt für papiergebundene und elektronische Verordnungen.“
Nach Auffassung des DAV und GKV-Spitzenverbands sind mit „oder ihrer vertretenden Person“ auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie Assistenzärztinnen und -ärzte gemeint. Sie können das Rezept also beliefern.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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