Darf ein Facharzt in Weiter­bildung ein Entlass­rezept aus­stellen?

Wir haben ein E-Entlass­rezept über Ibuprofen 600 mg FTA N1 vor­liegen, bei dem alle Formalien stimmen. Jedoch ist das Rezept von einem Fach­arzt in Weiter­bildung ausge­stellt worden.

Dürfen wir das Rezept trotz­dem beliefern?

Antwort

Laut § 2 Abs. 4 Anlage 8 des Rahmen­vertrags gilt Folgendes:

2 Abs. 4 Anlage 8 des Rahmenvertrags

„Die Ver­ordnung wurde von der ver­schreiben­den Person mit abge­schlos­sener Fach­arzt­weiter­bildung oder ihrer ver­tretenden Person ausge­stellt. Dies gilt für papier­ge­bundene und elektro­nische Ver­ordnungen.“

Nach Auffassung des DAV und GKV-Spitzen­verbands sind mit „oder ihrer ver­tretenden Person“ auch Ärztinnen und Ärzte in Weiter­bildung sowie Assistenz­ärztinnen und -ärzte gemeint. Sie können das Rezept also beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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