Darf ein Entlassrezept ohne Arztnummer abgerechnet werden?
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Auf drei Rezepten im Entlassmanagement aus einem Krankenhaus fehlte die LANR der verschreibenden Ärztin. Auf telefonische Nachfrage bekamen wir die Antwort, dass die Ärztin ihre Nummer selbst nicht kenne.
Was können wir jetzt tun? Uns ist ja bekannt, dass die Rezepte echt und nicht gefälscht sind.
Antwort
Laut Angabe der Deutschen Krankenhausgesellschaft sollten alle in den Krankenhäusern und Ambulanzen tätigen Ärzte mittlerweile eine eigene Krankenhausarztnummer besitzen und verwenden.
Auf normalen Entlassrezepten darf gemäß Anlage 8 des Rahmenvertrags zur Arzneimittelversorgung die Pseudoarztnummer „4444444“ plus Fachgruppencode unbefristet weiter genutzt werden (der Rahmenvertrag, der sich an die Ärzte richtet, sieht übrigens nur noch die Krankenhausarztnummer vor).
Normale Rezepte, die in Kliniken nicht im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden, sollten die LANR des Arztes tragen.
Apotheken sind jedoch nicht verpflichtet, die LANR zu kontrollieren, dürfen diese jedoch ergänzen und berichtigen (gemäß § 6 Abs. 1 Buchst. b Rahmenvertrag).
Generell hat die Apotheke keine Prüfpflicht auf Richtigkeit einer angegebenen BSNR oder LANR. Vor allem bei Klinikverordnungen kann es zudem sein, dass BSNR oder LANR ganz fehlen oder eine Pseudonummer verwendet wird. Die Apotheke hat jedoch eine Prüfpflicht dahingehend, ob eine Verordnung offensichtlich gefälscht wurde. Ein Kennzeichen einer Rezeptfälschung sind voneinander abweichende BSNR oder LANR bzw. fehlende Angaben hierzu.
Im § 5 Abs. 1 vdek-Vertrag ist hierzu Folgendes vereinbart:
5 Abs. 1 vdek-Vertrag
„Gefälschte Verordnungen oder Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Verordnungsblättern dürfen nicht beliefert werden, wenn die Apotheke die Fälschung oder den Missbrauch erkennt oder hätte erkennen müssen.“
Ob es dazu weitergehende Regelungen bei den Regionalkassen gibt, sollten Sie im für Sie zutreffenden Vertrag prüfen.
Nach unserer Einschätzung können Sie auf der Verordnung notieren: „Rezept OK. Nach Rücksprache: Arzt hat keine eigene LANR.“ Dann sollte eine Abrechnung möglich sein.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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