Darf ein BtM-Rezept mit geändertem Datum beliefert werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir sind uns bei einem BtM-Rezept unsicher: Das Ausstellungsdatum wurde auf den Teilen, die uns vorgelegt wurden, von Hand vom 05.07.21 auf den 19.07.21 geändert. Die Änderung wurde aber mit Unterschrift abgezeichnet.
Dürfen wir das BtM abgeben oder benötigen wir ein neu ausgestelltes Rezept?
Antwort
Wenn die Änderung ordnungsgemäß mit Datum (wenngleich redundant) und Stempel abgezeichnet wurde und diese auch eindeutig dem Verordner zuzuordnen ist, spricht nichts gegen eine Belieferung des Rezepts. Wichtig ist, dass der Arzt die Änderung auch auf seinem Teil vornehmen muss. Nur wenn sich für Sie Anhaltspunkte ergeben, dass die Änderung nicht durch den Arzt erfolgt ist (ggf. Hinweis auf Rezeptfälschung oder Eingriff des Patienten), sollten Sie um ein neues Rezept bitten.
Weiterführende Links:
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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