Darf ein BtM-Rezept mit geändertem Datum beliefert werden?

Wir sind uns bei einem BtM-Rezept unsicher: Das Ausstellungs­datum wurde auf den Teilen, die uns vorgelegt wurden, von Hand vom 05.07.21 auf den 19.07.21 geändert. Die Änderung wurde aber mit Unterschrift abge­zeichnet.

Dürfen wir das BtM abgeben oder benötigen wir ein neu ausge­stelltes Rezept?

Antwort

Wenn die Änderung ordnungs­gemäß mit Datum (wenngleich redundant) und Stempel abge­zeichnet wurde und diese auch eindeutig dem Verordner zuzu­ordnen ist, spricht nichts gegen eine Belieferung des Rezepts. Wichtig ist, dass der Arzt die Änderung auch auf seinem Teil vornehmen muss. Nur wenn sich für Sie Anhalts­punkte ergeben, dass die Änderung nicht durch den Arzt erfolgt ist (ggf. Hinweis auf Rezept­fälschung oder Eingriff des Patienten), sollten Sie um ein neues Rezept bitten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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