Darf ein Arzt einem Patienten drei verschiedene BtM verordnen?
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Wir haben eine Frage zu BtM-Rezepten:
Darf ein Arzt für einen Patienten drei verschiedene BtM (in einem aktuellen Beispiel Fentanyl, Oxycodon, Morphium) innerhalb von 30 Tagen verordnen?
Antwort
Nach § 2 der BtMVV darf ein Arzt einem Patienten innerhalb von 30 Tagen nur zwei BtM-Wirkstoffe verordnen:
2 Abs. 1 Verschreiben durch einen Arzt
„Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen […]“
In Absatz 2 wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Arzt in Ausnahmefällen auch von der Anzahl der verordneten BtM und von den Höchstmengen abweichen darf. Solche Verordnungen sind dann mit einem „A“ zu kennzeichnen:
2 Abs. 2 Verschreiben durch einen Arzt
„In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner Dauerbehandlung steht, von den Vorschriften des Absatzes 1 hinsichtlich
- der Zahl der verschriebenen Betäubungsmittel und
- der festgesetzten Höchstmengen
abweichen. Eine solche Verschreibung ist mit dem Buchstaben ‚A‘ zu kennzeichnen.“
Hat der Arzt also ein „A“ auf die Verordnung gebracht, dann ist es auch möglich, Fentanyl, Oxycodon und Morphin gleichzeitig zu verordnen.
Ein fehlendes „A“ können Sie auf den Rezeptteilen in der Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt selbst ergänzen (Änderungen müssen mit Datum und Kürzel abgezeichnet werden). Der Arzt muss diese Ergänzung dann auf dem Rezeptteil vornehmen, der in seiner Praxis verblieben ist.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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