Darf ein Antibiotikum auf einem Grünen Rezept verordnet werden?
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Wir haben eine ganz allgemeine Rezeptfrage.
Darf ein Antibiotikum auch auf einem Grünen Rezept verordnet werden?
Antwort
Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen in der Apotheke nur nach Vorlage einer gültigen Verordnung an den Patienten abgegeben werden. Für die äußere Form der Rezepte oder den Rezeptstempel gibt es keine Vorschrift, sodass eine Verschreibung auf einem einfachen Blatt Papier bereits eine ordnungsgemäße Verordnung darstellen kann, sofern die in § 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geforderten Punkte enthalten sind.
2 Abs. 1 AMVV
„Die Verschreibung muss enthalten:
1. Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person) einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme,
2. Datum der Ausfertigung,
3. Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
4. Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke,
4a. bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen,
5. Darreichungsform, sofern dazu die Bezeichnung nach Nummer 4 oder Nummer 4a nicht eindeutig ist,
6. abzugebende Menge des verschriebenen Arzneimittels,
7. Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen,
8. Gültigkeitsdauer der Verschreibung,
9. bei tierärztlichen Verschreibungen zusätzlich a) die Dosierung pro Tier und Tag, b) die Dauer der Anwendung und c) sofern das Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren verschrieben wird, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Indikation und die Wartezeit, sowie anstelle der Angaben nach Nummer 3 der Name des Tierhalters und Zahl und Art der Tiere, bei denen das Arzneimittel angewendet werden soll, sowie bei Verschreibungen für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die Identität der Tiere,
10. die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur.“
Sogar eine Verordnung auf einem Schmierzettel oder gar Bierdeckel wäre theoretisch gültig.
Ein Grünes Rezept kann daher für Verordnungen genutzt werden – auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Nur kann es natürlich nicht mit der GKV abgerechnet werden, sondern muss vom Patienten privat gezahlt werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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