Darf dieses Rezept für den Sprechstundenbedarf beliefert werden?

Bei uns wurde ein Rezept für den Sprechstundenbedarf abgegeben (Thüringen).

Es ist verordnet:
„Fastjekt Autoinjektor PEN N1, Fenistil TRO N2 und Prednisolon 50 mg TAB N1“

Kann dieses „Allergie-Notfallset“ für den Sprechstundenbedarf so abgegeben werden?

Antwort

Um zu erfahren, was Bestandteil des Sprechstundenbedarfs ist, ist ein Blick in die zutreffende Sprechstundenbedarfsvereinbarung hilfreich. Dieser sind die maßgeblichen Details (Was darf verordnet werden? Wie wird abgerechnet?) zu entnehmen.

Für den Bereich Thüringen gilt:

7. Arzneimittel für Notfälle und zur Sofortanwendung

Für die sofortige Anwendung oder für die Anwendung im unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff sind in geringen Mengen als Sprechstundenbedarf zulässig:

a) schmerzstillende, krampflösende und beruhigende Mittel (Betäubungsmittel im Rahmen der BTM-Verordnung auf besonderem Verordnungsblatt, in einer für das Patientenalter zugelassenen, angemessenen Darreichungsform)

b) Antiemetica (ausgenommen orale Darreichungsform)

c) Mittel zur Überwindung eines lebensbedrohlichen Zustandes:

  • Analeptica
  • Antiasthmatica, keine Depotformen
  • Antikoagulantien
  • Cardiaca (auch Adrenalin in schnell verfügbarer Form, keine Autoinjektoren)
  • Cortisonpräparate zur Schockbehandlung
  • Glucagon
  • Arzneistoff freie Injektions-, Infusions-, Träger- und Elektrolytlösungen sowie parenterale Osmodiuretika bei Hirnödemen
  • Kurzwirksame Insuline (Normalinsulin, keine Analoginsuline)
  • Mittel zur Behandlung der malignen Hyperthermie bei der Narkose (Dantrolen)
  • Antihypertonika zur Behandlung der hypertensiven Krise
  • Antiallergika zur Injektion, bei Kindern auch als Lösung zur oralen Applikation
  • Mittel zur Verhinderung der Giftresorption und Beschleunigung der Giftelimination sowie Antidota

Auch Glucocortikoide dürfen für den Sprechstundenbedarf verordnet werden. Daher können Sie das Rezept so beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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