Darf dieses OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept abgegeben werden?

Wir haben ein Rezept aus der Onkologie einer Uniklinik erhalten, auf dem Allergodil Augentropfen N1 für eine Erwachsene zulasten der TK verordnet sind.

Können diese Augentropfen dann zulasten der TK abgerechnet werden?

Antwort:

Bei Allergodil Augentropfen handelt es sich um ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel, für das es keine Ausnahme nach der OTC-Ausnahmeliste des G-BA gibt:

Damit ist eine Abgabe zulasten der GKV nicht möglich und die Patientin muss das Präparat selber bezahlen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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