Darf dieses Macrogol auf GKV-Rezept abgegeben werden?
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Folgendes Rezept wurde bei uns eingereicht:
Macrogol Hexal Orange 100 Btl (IK 100696012).
Wir sind uns aber nicht sicher, ob Macrogol der Firma Hexal verordnungsfähig ist, vor allem in dieser speziellen Form. Nach den Angaben der Taxe würden wir schätzen, dass es abgabefähig ist. Ist das richtig?
Antwort:
Macrogol Hexal Orange ist ein Medizinprodukt, dies können Sie auch den Angaben der Taxe entnehmen.
Die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten ist in § 31 SGB V geregelt:
31 Arznei- und Verbandmittel SGB V
„(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 festzulegen, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die als Medizinprodukte nach § 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Medizinproduktegesetzes zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind, ausnahmsweise in die Arzneimittelversorgung einbezogen werden […].“
Es werden demnach Medizinprodukte mit Arzneicharakter nur ersetzt, wenn der G-BA sie in die Liste der Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie aufgenommen hat.
Da Macrogol Hexal Orange nicht in der Anlage V der erstattungsfähigen Medizinprodukte gelistet ist, kann es auch nicht zulasten einer GKV abgegeben werden.
Mit der DAP Datenbank können sie die erstattungsfähigen Medizinprodukte nach Anlage V ermitteln:
Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten: Entweder geben Sie das verordnete Präparat ab, der Patient muss es aber selber bezahlen. Oder Sie halten Rücksprache mit dem Arzt, damit er das Rezept entweder auf ein erstattungsfähiges Macrogol-Medizinprodukt ändert oder ein Macrogol-Arzneimittel verordnet. Bei Macrogol-Arzneimitteln ist die 100er-Packung allerdings eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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