Darf dieses BtM-Rezept mit drei Betäubungsmitteln abgerechnet werden?

Folgendes Rezept wurde uns vorgelegt:

Kostenträger: KKH (IK 100975500)

„Oxycodon HCL Beta 40 RET 100 ST N3 A! 0-0-1
 Oxycodon HCL Beta 20 RET 100 ST N3 A! 1-0-0
 Oxycodon HCL Beta AKUT 20 mg HKP 100 ST N3 A! 0-1-0-1”

Dürfen wir bei dieser Verordnung alle drei BtM auf ein Rezept abgeben? 

Antwort

Gemäß der BtMVV darf ein Arzt für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen bis zu zwei Betäubungsmittel unter Einhaltung der festgesetzten BtM-Höchstmengen verschreiben.

Als ein Betäubungsmittel gilt ein Wirkstoff, also hier Oxycodon mit der Höchst­verschreibungs­menge 15.000 mg.

Prinzipiell hat der Arzt also hier nur „ein“ BtM verordnet, bzw. eben nur einen Wirkstoff. Zusätzlich hat der Arzt jede Zeile mit einem „A“ versehen; dies erlaubt ihm zum einen, die vorgeschriebene Höchstmenge zu überschreiten und zum anderen auch, mehr als nur zwei Wirkstoffe für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen zu verordnen.

Sie können den Patienten also mit den verordneten Präparaten beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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