Darf dieser Pen auf Kundenwunsch ausgetauscht werden?

Uns liegt ein Rezept über „JEXT 300 Mikrogramm Inj.-Lsg. Fertigpen 1 St. N1 ALKAB PZN 06896664“ vor (Kranken­kasse: Techniker Kranken­kasse, IK 104077501). Der Kunde hatte bisher den Fastjekt-Pen und hätte diesen gerne auch wieder. Beide Pens sind laut Taxe gegen­einander austauschbar.

Können wir dem Kunden seinen Wunsch erfüllen und den Fastjekt-Pen abgeben?

Antwort

Nach unseren Recherchen sind bei der vorliegenden Krankenkasse sowohl der Jext-Fertigpen als auch der Fastjekt-Pen sowie der Emerade-Pen rabattiert. Nach § 11 des Rahmenvertrags können Sie unter mehreren Rabattartikeln frei wählen:

11 Vorrang der Rabattverträge

„(1) Die Apotheke hat vorrangig ein Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V besteht (rabattbegünstigtes Fertigarzneimittel). Voraussetzung hierfür ist, dass

  • in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 SGB V nichts anderes vereinbart ist und
  • die Angaben zu dem rabattbegünstigten Fertigarzneimittel vollständig und bis zu dem vereinbarten Stichtag mitgeteilt wurden; das Nähere hierzu wird in § 28 geregelt.

Treffen die Voraussetzungen nach Satz 1 und 2 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Fertigarzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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