Darf dieser Hustenstiller abgegeben werden?

Uns liegt folgendes Rezept zulasten der BKK Achenbach-Buschhütten (IK 103525909) vor:

„Wick Husten Sir geg Reizhu 120 ml“

Das Rezept ist allerdings für ein dreijähriges Kind ausgestellt.
Unsere EDV zeigt an, dass das Medikament nicht erstattungsfähig ist.

Ist das korrekt?

Antwort:

Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel werden grundsätzlich nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr erstattet – Ausnahmen dazu sind in der OTC-Übersicht (Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA) aufgeführt.

Beachten Sie bitte, dass dieser Hustenstiller für Kinder unter 14 Jahren kontraindiziert ist! Vermutlich kommt auch aus diesem Grund keine Erstattungsanzeige, da das Präparat für diese Personengruppe nicht abgegeben werden sollte.

Sie sollten in diesem Fall unbedingt Rücksprache mit dem Arzt halten und einen für dreijährige Kinder zugelassenen und geeigneten Hustenstiller verordnen lassen. 

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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