Darf dieser Hustenstiller abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt folgendes Rezept zulasten der BKK Achenbach-Buschhütten (IK 103525909) vor:
„Wick Husten Sir geg Reizhu 120 ml“
Das Rezept ist allerdings für ein dreijähriges Kind ausgestellt.
Unsere EDV zeigt an, dass das Medikament nicht erstattungsfähig ist.
Ist das korrekt?
Antwort:
Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel werden grundsätzlich nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr erstattet – Ausnahmen dazu sind in der OTC-Übersicht (Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA) aufgeführt.
Beachten Sie bitte, dass dieser Hustenstiller für Kinder unter 14 Jahren kontraindiziert ist! Vermutlich kommt auch aus diesem Grund keine Erstattungsanzeige, da das Präparat für diese Personengruppe nicht abgegeben werden sollte.
Sie sollten in diesem Fall unbedingt Rücksprache mit dem Arzt halten und einen für dreijährige Kinder zugelassenen und geeigneten Hustenstiller verordnen lassen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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