Darf diese OTC-Rezeptur abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept für einen Erwachsenen über eine Rezeptur aus ausschließlich nicht verschreibungspflichtigen Bestandteilen vor:
„Urea pura 5,0
Aqua pur 30,0
DAC Basiscreme ad 100,0
Anwendung nach ärztlicher Anweisung“
Ist die Abrechnung über die Krankenkasse erlaubt?
Antwort:
Rezepturen ohne Rx-Bestandteile sind für Erwachsene ab dem 18. Geburtstag grundsätzlich nicht mehr verordnungsfähig. Die Verordnung dieser Arzneimittel ist aber ausnahmsweise zulässig, wenn die Arzneimittel bei der „Behandlung schwerwiegender Erkrankungen“ als „Therapiestandard“ gelten und in der „OTC-Übersicht bzw. -Ausnahmeliste“ (= Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA) gelistet sind.
Folgende Ausnahmen stehen in der OTC-Übersicht:
Da in der vorliegenden Rezeptur mind. 5 % Harnstoff (Urea pura) verordnet worden sind, können Sie diese zulasten der Krankenkasse auch für einen Erwachsenen herstellen und abrechnen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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