Darf diese OTC-Rezeptur abgerechnet werden?

Uns liegt ein Rezept für einen Erwachsenen über eine Rezeptur aus ausschließlich nicht verschreibungspflichtigen Bestandteilen vor:

„Urea pura 5,0
Aqua pur 30,0
DAC Basiscreme ad 100,0
Anwendung nach ärztlicher Anweisung“

Ist die Abrechnung über die Krankenkasse erlaubt?

Antwort:

Rezepturen ohne Rx-Bestandteile sind für Erwachsene ab dem 18. Geburtstag grundsätzlich nicht mehr verordnungsfähig. Die Verordnung dieser Arzneimittel ist aber ausnahmsweise zulässig, wenn die Arzneimittel bei der „Behandlung schwerwiegender Erkrankungen“ als „Therapiestandard“ gelten und in der „OTC-Übersicht bzw. -Ausnahmeliste“ (= Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA) gelistet sind.

Folgende Ausnahmen stehen in der OTC-Übersicht:

Da in der vorliegenden Rezeptur mind. 5 % Harnstoff (Urea pura) verordnet worden sind, können Sie diese zulasten der Krankenkasse auch für einen Erwachsenen herstellen und abrechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung