Darf diese Menge oberhalb von Nmax abgegeben werden?
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Uns wurde ein Rezept vorgelegt, auf dem „Apydan Extent 600 mg 300 Tabl !“ verordnet wurden. Es gibt davon keine 300er-Packung im Handel, aber eine 200er-Packung (N3) sowie eine 100er-Packung (N2).
Was dürfen wir hier abgeben?
Antwort
Es handelt sich hier um eine Stückzahlverordnung oberhalb von Nmax:
Abb.: DAP PZN-Checkplus
Da in dieser Verordnung kein Normkennzeichen angegeben ist und die Stückzahl nicht eindeutig einer bzw. mehreren Packungen zugeordnet werden kann, muss nach den Bestimmungen von § 6 Absatz 3 Rahmenvertrag vorgegangen werden.
Demnach können Stückzahlverordnungen oberhalb von Nmax nur mit maximal der Menge der Nmax beliefert werden (oder einem Vielfachen der Nmax, was aber in diesem Fall nicht zutrifft), hier also mit einer N3-Packung zu 200 Stück.
„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der größten Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben.“
Verordnet der Arzt jedoch in Form einer eindeutig bestimmten Verordnung unter Verwendung eines Normkennzeichens, so können die verordneten Packungen beliefert werden. Grund dafür: § 6 des Rahmenvertrags, der sich nur auf nach Stückzahl verordnete Mengen bezieht, findet für eindeutig bestimmte Verordnungen (Verordnungen mit Normkennzeichen) keine Anwendung.
Vielleicht lassen Sie die Verordnung ändern in:
„Apydan extent 600 mg 200 St. N3 und Apydan extent 600 mg 100 St. N2“
Dann könnten Sie die komplette Menge von 300 Tabletten abgeben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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