Darf diese Isotretinoin-Verordnung beliefert werden?

Uns liegt ein Rezept über „Isotret HEXAL 10 mg Kapseln WKA N2 60 St. PZN 04162857“ vor. Die Patientin ist Jahrgang 1988, also definitiv im gebärfähigen Alter. Als Dosierung hat der Arzt handschriftlich „Bedarf für 30 Tage, 2 x tägl. 1 Kapsel einnehmen“ vermerkt.

Dürfen wir das Rezept beliefern, auch wenn mehr als 30 Kapseln verordnet wurden?

Antwort

Für isotretinoinhaltige Arzneimittel (und ebenso für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Acitretin bzw. Alitretinoin) gelten nach § 3b Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) die folgenden Verordnungsvorgaben:

3b AMVV

„1) Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.
2) Verschreibungen von Arzneimitteln nach Absatz 1 sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tage nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig.“

Die Begrenzung bezieht sich also nicht auf 30 Kapseln pro 30 Tage, sondern ist von der Dosierung abhängig. Bei einer Dosierung von zwei Stück pro Tag reicht die verordnete Menge also für 30 Tage. Demnach wird die Höchstmenge nicht überschritten und es kann die verordnete Menge von 60 Stück abgegeben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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