Darf die Wirkstärke geändert werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir wollten fragen, ob wir bei einer Verordnung über „Lumigan 0,3 mg/ml“ (AV und nicht lieferbar) nach Rücksprache mit dem Arzt die Wirkstärke ändern dürfen (in 0,1 mg/ml Packung), ohne eine Retaxation zu befürchten?
Antwort:
Liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, sind Angaben nicht leserlich oder fehlen erforderliche Angaben, dürfen Sie die Wirkstärke laut § 3 Rahmenvertrag ergänzen, ohne eine Retaxation befürchten zu müssen. In Ihrem Fall könnten Sie von einem Irrtum ausgehen, da das Original mit „AV“ und „N“ gekennzeichnet ist (= außer Vertrieb, nicht verkehrsfähig).
Bestätigt der Arzt in Rücksprache die Änderung in die andere Wirkstärke, können Sie dies auf dem Rezept dokumentieren, z. B. „laut Rücksprache mit dem Arzt Wirkstärke 0,1 mg/ml, da 0,3 mg/ml AV“. Die Ergänzung ist dann mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung