Darf die Wirkstärke geändert werden?

Wir wollten fragen, ob wir bei einer Verordnung über „Lumigan 0,3 mg/ml“ (AV und nicht lieferbar) nach Rücksprache mit dem Arzt die Wirkstärke ändern dürfen (in 0,1 mg/ml Packung), ohne eine Retaxation zu befürchten?

Antwort:

Liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, sind Angaben nicht leserlich oder fehlen erforderliche Angaben, dürfen Sie die Wirkstärke laut § 3 Rahmenvertrag ergänzen, ohne eine Retaxation befürchten zu müssen. In Ihrem Fall könnten Sie von einem Irrtum ausgehen, da das Original mit „AV“ und „N“ gekennzeichnet ist (= außer Vertrieb, nicht verkehrsfähig).

Bestätigt der Arzt in Rücksprache die Änderung in die andere Wirkstärke, können Sie dies auf dem Rezept dokumentieren, z. B. „laut Rücksprache mit dem Arzt Wirkstärke 0,1 mg/ml, da 0,3 mg/ml AV“. Die Ergänzung ist dann mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung