Darf die verordnete Menge ohne weitere Bestätigung abgegeben werden?
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Wir haben ein sehr teures Rezept erhalten: „4 x Duodopa Gel 7 x 100 ml N2 PZN 01865185 !“.
Es gibt nur diese eine Packungsgröße und der Patient benötigt auch diese Menge. Allerdings sind wir uns bei diesem Preis doch unsicher, ob wir diese Menge abgeben dürfen oder ob wir vom Arzt nicht noch eine weitere Begründung für die Verordnung einholen sollten. Können Sie uns helfen?
Antwort
Die Zuordnung von Duodopa nach PackungsV lautet wie folgt:
Da kein N3-Bereich definiert ist, wird der N2-Bereich zum größten definierten N-Bereich, also Nmax (7 x 90 – 7 x 110 ml). Die verordnete Menge entspricht demnach einem Vielfachen von Nmax. Ihnen liegt eine eindeutig bestimmte Verordnung über eine vielfache Menge von Nmax vor, die in der verordneten Menge auch abgegeben werden darf. Zur Bestätigung dieser Menge hat der Arzt gemäß Rahmenvertrag auch das „!“ angegeben. Ein weiterer Vermerk ist nicht erforderlich. Nach § 3 des Rahmenvertrags würde übrigens ein fehlender Vermerk zur Bestätigung einer vielfachen Menge von Nmax keine Retaxation mehr begründen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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