Darf die verordnete Menge abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Unsere Frage betrifft folgendes Rezept:
Krankenkasse: AOK Plus (IK 107299005)
„Maxim 0,03/2mg 63 St.
Maxim 0,03/2mg 21 St.“
Vor beiden Zeilen steht ein Aut-idem-Kreuz.
Ist hier eine Stückelung erlaubt? Der Arzt möchte kein zweites Rezept ausstellen.
Antwort:
Für Maxim als orales Kontrazeptivum gelten die folgenden Normbereiche gemäß PackungsV:
Das bedeutet, dass die verordnete Menge von 1 x 63 + 1 x 21 Stück = 84 Stück zwischen dem N2- und dem N3-Bereich liegt. Da keine Packungsgröße mit 84 Stück im Handel ist, kann die Menge gemäß § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag wie verordnet abgegeben werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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