Darf die Pille für eine 20-jährige Patientin auf Kassenrezept abgegeben werden?

Uns wurde ein rotes Kassenrezept über die Pille vorgelegt. Die Patientin ist vor zwei Monaten 20 Jahre alt geworden. Muss sie das Präparat nun komplett selbst bezahlen oder wird nur die Zuzahlung (5 Euro) fällig?

Antwort

Kontrazeptiva sind für Erwachsene, die das 20. Lebens­jahr vollendet haben, nur dann eine Kassen­leistung, wenn sie zur Behandlung einer Akne oder eines Hirsutismus verordnet werden.

Auch können Kontrazeptiva im Rahmen einer medizinisch indizierten Kontrazeption, wie z. B. einer Therapie mit frucht­schädigenden Wirkstoffen (Methothrexat, Isotretinoin, Thalidomid) verordnet werden.

Dazu ein Ausschnitt aus dem DAP-Poster „orale Kontrazeptiva“: 

Eine Prüfpflicht besteht seitens der Apotheke nicht, solange keine Diagnose auf dem Rezept angegeben ist. Sie könnten dieses Rezept also beliefern. Wenn Sie aber vermuten, dass der Arzt „übersehen“ hat, dass die Patientin erst kürzlich 20 Jahre alt geworden ist, so sollten Sie vorab mit der Arztpraxis Rücksprache halten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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