Darf die „Pille danach“ auf Kassenrezept abgerechnet werden?
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Für eine 19-jährige Patientin wurde zulasten der AOK Plus (IK 105998018) „EllaOne 30 mg Tabletten TAB 1 St. N1“ verordnet, also die „Pille danach“.
Nun ist dieses Präparat nur apothekenpflichtig und deswegen zeigt unsere EDV eine Warnmeldung. Wir wissen, dass die „Pille“ bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von der GKV übernommen wird. Gehört da dieses Präparat auch mit dazu? Die Kundin ist allgemein von der Zuzahlung befreit, das Rezept wäre also kostenfrei für sie.
Antwort:
Die „Pille danach“ darf ebenso wie die normale „Pille“ auf Kassenrezept verordnet werden, wenn die Patientin unter 20 Jahre alt ist. Eine entsprechende Änderung des § 24a SGB V wurde bereits vorgenommen.
Hier heißt es:
24a SGB V
„(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.
(2) Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt entsprechend.“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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