Darf die Notdienstgebühr auch bei fehlendem Noctu-Kreuz abgerechnet werden?

Wir hatten zuletzt an einem Sonntag Notdienst. Kaum ein Rezept hatte ein Noctu-Kreuz. Dürfen wir an so einem Feiertag zulasten der verschiedenen Krankenkassen die Notdienstgebühr von 2,50 € berechnen, auch wenn das Feld „noctu“ nicht angekreuzt ist? Oder muss der Kunde die Gebühr dann selbst zahlen?

Antwort

Ist das Feld „noctu“ auf dem Rezept vom Arzt angekreuzt, kann die Notdienstgebühr zulasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Bei Ersatzkassen reicht anstelle eines Kreuzes im entsprechenden Feld auch ein entsprechender Hinweis auf dem Rezept (z. B. „noctu“ oder „cito“) aus. Bei Primärkassen wird die Notdienstgebühr in der Regel auch dann erstattet, wenn aus der Verordnung oder den Umständen hervorgeht, dass es sich um einen dringenden Fall handelt. Die regionalen Lieferverträge sind diesbezüglich gesondert zu prüfen. Um Retaxierungen zu vermeiden, empfehlen wir einen Vermerk über die Zeit der Inanspruchnahme.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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