Darf die Großpackung Dropizol abgegeben werden?

Uns liegt eine Ver­ordnung einer Kranken­haus-Ambulanz vor, auf der verordnet ist: Dropizol Tropfen 10 x 10 ml PZN 17535248, gemäß schrift­licher An­weisung.

Dürfen wir die Ver­ordnung beliefern und wenn ja, mit 4 x 10 ml Dropizol oder sogar 2 x 4 x 10 ml Dropizol? Oder benötigen wir eine neue Verordnung?

Antwort

In diesem Fall raten wir Ihnen, sich ein neues Rezept aus­stellen zu lassen, denn bei der ver­ordneten Packung handelt es sich um eine Jumbo­packung. Jumbopackungen können nicht zulasten der GKV abge­rechnet werden.

Abb.: Auszug aus dem DAP PZN-Checkplus

Zusätzlich müssen BtM-Verordnungen laut § 9 Rahmen­vertrag stück­zahl­genau beliefert werden. Daher raten wir Ihnen, sich von der Ambulanz ein neues Rezept aus­stellen zu lassen, entweder über 4 x 10 ml N3 oder 2 x 4 x 10 ml N3.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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