Darf die Großpackung Dropizol abgegeben werden?
Uns liegt eine Verordnung einer Krankenhaus-Ambulanz vor, auf der verordnet ist: Dropizol Tropfen 10 x 10 ml PZN 17535248, gemäß schriftlicher Anweisung.
Dürfen wir die Verordnung beliefern und wenn ja, mit 4 x 10 ml Dropizol oder sogar 2 x 4 x 10 ml Dropizol? Oder benötigen wir eine neue Verordnung?
Antwort
In diesem Fall raten wir Ihnen, sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen, denn bei der verordneten Packung handelt es sich um eine Jumbopackung. Jumbopackungen können nicht zulasten der GKV abgerechnet werden.
Abb.: Auszug aus dem DAP PZN-Checkplus
Zusätzlich müssen BtM-Verordnungen laut § 9 Rahmenvertrag stückzahlgenau beliefert werden. Daher raten wir Ihnen, sich von der Ambulanz ein neues Rezept ausstellen zu lassen, entweder über 4 x 10 ml N3 oder 2 x 4 x 10 ml N3.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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