Darf die BSNR in der Codierzeile korrigiert werden?

Uns liegen in letzter Zeit häufiger Rezepte vor, bei denen die BSNR in der Codierzeile nicht mit der BSNR in Personalienfeld und Stempel übereinstimmt. Nach Rücksprache mit der Klinik wissen wir, dass die BSNR in Personalienfeld und Stempel richtig ist. Unsere Frage ist jetzt: Müssen wir die BSNR im Codierfeld korrigieren?

Antwort

Nein, an der BSNR in der Codierzeile kann man nichts korrigieren. Da man generell keine Prüfpflicht auf Richtigkeit der BSNR hat, sondern nur prüfen muss, ob es sich bei abweichender BSNR um eine Fälschung handelt, empfehlen wir die Rücksprache mit der Klinik auf der Verordnung zu dokumentieren. Im § 5 Abs. 1 vdek-Vertrag ist hierzu Folgendes vereinbart:

5 Abs. 1 vdek-Vertrag

Gefälschte Verordnungen oder Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Verordnungsblättern dürfen nicht beliefert werden, wenn die Apotheke die Fälschung oder den Missbrauch erkennt oder hätte erkennen müssen.

Daher sollten Sie bei einer Ersatzkasse auf der Verordnung dokumentieren, dass es sich nach Rücksprache um keine Rezeptfälschung handelt. Vielleicht kann der Arzt Ihnen die andere BSNR im Arztstempel und Personalienfeld ja auch plausibel erklären.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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