Darf die Apotheke eine fehlende PZN auf dem Rezept ergänzen?

Wir haben eine allgemeine Frage: Muss auf dem Rezept zwingend für jedes Medikament eine PZN angegeben werden? Wenn dem so ist, darf die Apotheke eine fehlende PZN ergänzen?

Antwort

Seit April 2018 müssen Vertrags­ärzte die Pharma­zentral­nummer (PZN) zusätzlich auf das Rezept drucken.

Für den Fall, dass die Verordnung aber keine PZN enthält, gibt es bislang für Apotheken keinen Handlungs­bedarf. Die Verpflichtung, die PZN auf das Rezept zu drucken, ist allein an die Ärzte gerichtet. In den gültigen Arznei­mittel­liefer­verträgen und in der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (AMVV) gibt es bisher keine Prüf­pflicht für Apotheken in Bezug auf die PZN. Deshalb muss eine fehlende PZN auch nicht nachträglich ergänzt werden.

Handlungs­bedarf hat die Apotheke, wenn eine PZN auf dem Rezept abgedruckt ist, die nicht mit den übrigen Angaben übereinstimmt. Der Fehler ist gemäß § 17 Abs. 5 Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) durch Rücksprache mit dem Arzt zu klären und das Ergebnis auf dem Rezept zu dokumentieren. Wichtig ist auch, dass diese Ergänzung abgezeichnet wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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