Darf die Apotheke eine fehlende Herstellerangabe selbst ergänzen?

Auf einem Kassenrezept wurde „L-Thyroxin 88 µg N3“ ohne Firmenangabe verschrieben. Damit handelt es sich in unseren Augen um eine unklare Verordnung. Dürfen wir nun die Firma nach telefonischem Rückruf beim Arzt selbst ergänzen ohne eine Retax befürchten zu müssen oder benötigen wir ein neues Rezept?

Antwort

Auch wenn es unter exakt dieser Bezeichnung nur ein Präparat im Handel gibt (1A-Pharma), könnte man diese Verordnung auch als reine Wirkstoffverordnung interpretieren – und das ist bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste nicht zulässig. Daher sollte das verordnete Präparat sicherheitshalber durch den Arzt spezifiziert werden.

Der Apotheke ist es erlaubt, eine fehlende bzw. fehlerhafte Herstellerbezeichnung nach Rücksprache mit dem Arzt auf der Verordnung zu ergänzen. Ergänzungen müssen dabei mit Datum und Kürzel in der Apotheke abgezeichnet werden. Ein neues Rezept ist daher nicht extra erforderlich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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