Darf die Apotheke ein fehlendes Ausstellungsdatum ergänzen?

Wir haben ein Kassenrezept erhalten, auf dem das Ausstellungsdatum fehlt. Dürfen wir das Datum handschriftlich ergänzen? Und wenn ja, sollte der Arzt dies noch gegenzeichnen oder genügt ein Vermerk von uns mit Hinweis auf ärztliche Rücksprache?

Antwort

Ein fehlendes oder augenscheinlich fehlerhaftes Ausstellungsdatum darf in der Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzt werden. Dies ist in § 3 des Rahmenvertrags geregelt. Diese Änderung/Ergänzung muss in der Apotheke mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden, ein Hinweis auf die ärztliche Rücksprache ist ebenfalls empfehlenswert.

Wenn ein Rezept allerdings zu spät vorgelegt wird, muss der Arzt ein neues Rezept ausstellen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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