Darf Desitin Salbe auf ein Kassenrezept abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgendes Kassenrezept für ein Kind erhalten:
„Desitin Salbe 50 g PZN 04897062“.
Kann man diese Desitin-Salbe auf ein Kassenrezept abgeben? Unsere EDV zeigt eine Warnmeldung.
Antwort
Da es sich bei der Desitin-Salbe um ein nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt, kann sie nicht zulasten einer gesetzlichen Kasse abgegeben werden, auch nicht für Kinder.
Erstattet werden nur apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Grundlage dafür ist § 31 Abs. 1 des SGB V:
31 Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung
„(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“
- DAP Arbeitshilfe „OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung