Darf Desitin Salbe auf ein Kassenrezept abgegeben werden?

Wir haben folgendes Kassen­rezept für ein Kind erhalten:
„Desitin Salbe 50 g PZN 04897062“.

Kann man diese Desitin-Salbe auf ein Kassen­rezept abgeben? Unsere EDV zeigt eine Warn­meldung.

Antwort

Da es sich bei der Desitin-Salbe um ein nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt, kann sie nicht zulasten einer gesetzlichen Kasse abgegeben werden, auch nicht für Kinder.
Erstattet werden nur apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Grundlage dafür ist § 31 Abs. 1 des SGB V:

31 Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung

„(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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