Darf der Nachfolgeartikel bedenkenlos abgegeben werden?

Uns liegt ein Rezept über Pantoprazol Hexal K 20 mg 98 Tbl. N3 (PZN 01163508) mit Aut-idem-Kreuz vor. Der Artikel ist außer Vertrieb und das offizielle Nachfolgepräparat enthält 100 Tabletten – dürfen wir es so abgeben oder benötigen wir ein neues Rezept?

Antwort

Da der Nachfolgeartikel identisch mit dem verordneten Arzneimittel ist, also auch in der Zusammensetzung nach Lauer-Taxe gleich ist, kann er unserer Meinung nach trotz Aut-idem-Kreuz abgegeben werden. Der Unterschied liegt nur in der Stückzahl (98 bzw. 100 Stück). Beide Mengen tragen jedoch ein N3-Kennzeichen, sind also dem identischen Normbereich zuzuordnen und daher austauschbar. Am besten machen Sie eine Notiz auf die Verordnung, dass es sich um einen identischen Nachfolgeartikel handelt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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