Darf der Arzt die Kreuze auf einem T-Rezept handschriftlich auftragen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu einem Revlimid-Rezept (T-Rezept). Der Arzt hat die drei Kreuze handschriftlich gesetzt.
Müssten diese Kreuze nochmal mit einem Kürzel abgezeichnet werden, damit das Rezept korrekt ausgestellt ist, oder ist es so in Ordnung?
Antwort
Auch T-Rezepte dürfen handschriftlich ausgestellt werden. Zudem ist es möglich, nur die erforderlichen Kennzeichnungen handschriftlich vorzunehmen.
Dazu ein Ausschnitt aus § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag:
6 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Um einen unbedeutenden Fehler im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Buchstabe d) handelt es sich insbesondere: […]
e) Wenn bezogen auf T-Rezepte nach § 3a AMVV
(e1) die erforderliche Kennzeichnung durch Ankreuzen verrutscht, aber zuordnungsfähig ist,
(e2) die erforderliche Kennzeichnung durch Ankreuzen handschriftlich durch den Arzt erfolgt ist.“
11 Abs. 1 AM-RL
„[…] Änderungen und Ergänzungen zu einer ausgestellten Verordnung bedürfen der erneuten Unterschrift der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes mit Datumsangabe.“
Hat der Arzt die handschriftlichen Kreuze bereits bei der Ausstellung der Verordnung handschriftlich aufgebracht (einige Arztsoftwaresysteme können wohl die Kreuze nicht drucken), handelt es sich nicht um eine nachträgliche Ergänzung. Ein weiteres Abzeichnen ist dann nicht notwendig.
- DAP Arbeitshilfe „Erforderliche Angaben auf einem T-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung