Darf das Präparat trotz fehlender Normierung abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über „1 x 120 ml Hemangiol“ für ein Kleinkind vor. Für dieses Rx-Präparat gibt es laut unserer EDV keine Normgröße, es erscheint „keine Angabe“.
Dürfen wir es nun auf GKV-Rezept abgeben?
Antwort:
Nach Aussage des Herstellers wird Hemangiol in der PackungsV wie folgt zugeordnet:
120 ml tragen kein Normkennzeichen, da die Menge unterhalb des N1-Bereichs liegt. Es darf jedoch zulasten einer GKV abgegeben werden, sofern (wie auf Ihrem Rezept) die genaue Menge verordnet wurde.
- DAP Arbeitshilfe „Packungsgrößenverordnung“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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