Darf das Präparat trotz fehlender Normierung abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung über „1 x 120 ml Hemangiol“ für ein Kleinkind vor. Für dieses Rx-Präparat gibt es laut unserer EDV keine Normgröße, es erscheint „keine Angabe“.

Dürfen wir es nun auf GKV-Rezept abgeben? 

Antwort:

Nach Aussage des Herstellers wird Hemangiol in der PackungsV wie folgt zugeordnet:

120 ml tragen kein Normkennzeichen, da die Menge unterhalb des N1-Bereichs liegt. Es darf jedoch zulasten einer GKV abgegeben werden, sofern (wie auf Ihrem Rezept) die genaue Menge verordnet wurde.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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