Darf das Läusemittel abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept über ein Läusemittel für ein 11-jähriges Kind erhalten:
VIACTIV Krankenkasse (IK 104526376)
„2 x Goldgeist Forte Flu 250 ml N2“
Können wir dieses OTC-Arzneimittel so abrechnen?
Antwort:
Bei Goldgeist forte flüssig handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, welches für Kinder bis 12 und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren zulasten der Krankenkasse erstattungsfähig ist.
Mit zwei Packungen verordnet der Arzt eine Gesamtmenge von 500 ml, die in den N3-Bereich fällt:
Allerdings sind eindeutig zwei Packungen verordnet und es gibt keine Packung zu 500 ml im Handel. Aus diesem Grunde ist die Abgabe beider Packungen erlaubt (nach § 3 Rahmenvertrag).
- DAP Abgabehilfe „Läusemittel“
- DAP Lexikon „OTC-Ausnahmeliste“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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