Darf das Läusemittel abgerechnet werden?

Wir haben ein Rezept über ein Läusemittel für ein 11-jähriges Kind erhalten:
VIACTIV Krankenkasse (IK 104526376)
„2 x Goldgeist Forte Flu 250 ml N2“
Können wir dieses OTC-Arzneimittel so abrechnen?

Antwort:

Bei Goldgeist forte flüssig handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, welches für Kinder bis 12 und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren zulasten der Krankenkasse erstattungsfähig ist.

Mit zwei Packungen verordnet der Arzt eine Gesamtmenge von 500 ml, die in den N3-Bereich fällt:

Allerdings sind eindeutig zwei Packungen verordnet und es gibt keine Packung zu 500 ml im Handel. Aus diesem Grunde ist die Abgabe beider Packungen erlaubt (nach § 3 Rahmenvertrag).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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