Darf bei Nichtlieferbarkeit gestückelt werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Stückzahlverordnung über „Brilique 90 mg 168 Stück“ zulasten der Barmer GEK vor. 168 Stück sind zurzeit nicht lieferbar. Wie gehen wir retaxsicher vor?
Antwort:
Der Arzt sollte über die Lieferschwierigkeiten informiert werden und könnte eine neue Verordnung über 100 Stück ausstellen. Die verordnete Menge darf nämlich nicht vom Apotheker geändert werden.
Ein Stückeln mit 3 x 56 St. N2 (=168 Stück) ist leider nicht retaxsicher, da der Rahmenvertrag in § 6 Abs. 2 ein Stückeln nur erlaubt, wenn keine Packung der verordneten Gesamtmenge im Handel ist, unabhängig von der Lieferbarkeit.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung