Darf bei mit Kreuz verordnetem Import ein anderes Rabattarzneimittel abgegeben werden?
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Folgendes Rezept haben wir erhalten, Krankenkasse ist die hkk (IK 101786809):
„Symbicort Turbohaler 160/4,5 µg/Dosis Eurim 3 x 120 ED N3 Reimport“
Das Aut-idem-Kreuz hat der Arzt gesetzt.
Der verordnete Import ist nicht rabattiert, es gibt aber ein Rabattarzneimittel mit anderem Namen.
Müssen wir dieses trotz Aut-idem-Kreuz abgeben?
Antwort:
Bei dem Rabattarzneimittel handelt es sich um Bufori Easyhaler (Kennzeichen %):
Der verordnete Symbicort-Import ist aber auf ein anderes Original (Symbicort von AstraZeneca) bezugnehmend zugelassen. Ein Austausch auf das rabattierte Generikum darf aufgrund des Aut-idem-Kreuzes nicht vorgenommen werden, da es sich nicht um einen Austausch im Verhältnis Orignal/Import handelt.
Nur zwischen Original und Import ist bei gesetztem Aut-idem-Kreuz ein Austausch möglich. In diesem Verhältnis existiert aber im vorliegenden Fall kein Rabattarzneimittel.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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