Darf bei mit Kreuz verordnetem Import ein anderes Rabattarzneimittel abgegeben werden?

Folgendes Rezept haben wir erhalten, Krankenkasse ist die hkk (IK 101786809):

„Symbicort Turbohaler 160/4,5 µg/Dosis Eurim 3 x 120 ED N3 Reimport“
Das Aut-idem-Kreuz hat der Arzt gesetzt.

Der verordnete Import ist nicht rabattiert, es gibt aber ein Rabattarzneimittel mit anderem Namen.

Müssen wir dieses trotz Aut-idem-Kreuz abgeben?

Antwort:

Bei dem Rabattarzneimittel handelt es sich um Bufori Easyhaler (Kennzeichen %):

Der verordnete Symbicort-Import ist aber auf ein anderes Original (Symbicort von AstraZeneca) bezug­nehmend zugelassen. Ein Austausch auf das rabattierte Generikum darf aufgrund des Aut-idem-Kreuzes nicht vorge­nommen werden, da es sich nicht um einen Austausch im Verhältnis Orignal/Import handelt.

Nur zwischen Original und Import ist bei gesetztem Aut-idem-Kreuz ein Aus­tausch möglich. In diesem Verhältnis existiert aber im vorliegenden Fall kein Rabatt­arzneimittel.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung