Darf auf ein Entlassrezept weiterhin eine N2-Packung abgegeben werden?

Wir haben ein Entlass­rezept zulasten der BARMER (IK 101780006) erhalten. Verordnet ist „Filgrastim 30 Mio. I.E. Fertigspritze 5 Stück“.

Da es sich um ein Arznei­mittel mit einem höheren Preis handelt, möchten wir wissen, ob wir im Rahmen des Entlass­managements die PZN 07373543 (= N2) ohne Einschränkung beliefern dürfen.

Antwort

Zunächst sollten Sie prüfen, ob eine eindeutige Verordnung vorliegt: Ist nur eine reine Wirkstoffverordnung ausgestellt, wie von Ihnen angegeben, so sollten Sie dies nach Rücksprache mit dem Arzt konkretisieren (PZN und/oder Hersteller angeben). Wirkstoffverordnungen sind bei Biologika als unklare Verordnungen einzustufen, da es zwar mehrere Arzneimittel mit diesem Wirkstoff gibt, diese aber nicht alle gegeneinander austauschbar sind.

Filgrastim Hexal ist nur als N2-Packung im Handel. Solange die SARS-CoV-2-AMVersVO noch in Kraft ist, dürfen im Zuge des Entlassmanagements auch größere Packungen als die N1 verordnet werden. Daher dürfen Sie diese bis zum 25. November auch weiterhin abgeben.

Danach gelten für Entlass­ver­ordnungen voraus­sichtlich wieder die ursprünglichen Abgabe­regeln für Ersatz­kassen:

  • Grund­sätzlich Abgabe N1 oder kleiner, aber nicht mehr als verordnet
  • Wenn Verordnungs­menge größer N1 → Abgabe N1 oder kleinere Packung
  • Wenn N1 verordnet, aber lt. Packungs­größen­verordnung nicht definiert → Abgabe N2 oder kleinste im Handel befindliche Packung, aber nicht größer als N2
  • Wenn N1 und N2 nicht definiert → Abgabe N3 oder kleinste im Handel befindliche Packung, aber nicht größer als N3
  • Wenn N1 definiert, aber nicht im Handel → Abgabe der kleinsten im Handel befindlichen Packung + Vermerk auf der Verordnung + Sonder-PZN (06460731)

Der letzte Fall trifft auf Ihre Verordnung zu:

Ein N1-Bereich ist für die Arznei­mittel­gruppe der Immun­sup­pressiva definiert, eine N1-Packung jedoch nicht im Handel:

Wenn Sie also einen Vermerk auf die Verordnung bringen, dass es sich um die kleinste im Handel befindliche Packung handelt, und dies mit der Sonder-PZN noch­mals kenn­zeichnen, wird die Abgabe der N2-Packung Filgrastim Hexal keine Probleme bereiten.

Achtung: Für Regional­kassen gelten abweichende Regelungen hinsichtlich der Packungs­größen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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