Darf auf einem Entlassrezept eine N3-Packung verordnet werden?

Wir haben ein Entlass­rezept zulasten der AOK Bayern erhalten.
Verordnet wurde „Bisogamma 2,5 mg N3 100 St. PZN 2516268“.

Soweit uns bekannt ist, dürfen wir auch zu Corona­zeiten keine N3, sondern maximal eine N2 mit 50 Stück abgeben.

Können Sie uns weiter­helfen?

Antwort

Die SARS-CoV-2-AMVersVO erlaubt auch die Verschreibung und die Abgabe einer N3-Packung im Entlass­management:

1 Abs. 2 SARS-CoV-2-AMVersVO

„2) Abweichend von § 39 Absatz 1a Satz 8 erster Halb­satz des Fünften Buches Sozial­gesetz­buch dürfen Kranken­häuser bei der Verordnung eines Arznei­mittels eine Packung bis zum größten Packungs­größen­kenn­zeichen gemäß der Packungs­größen­ver­ordnung verordnen. Abweichend von § 39 Absatz 1a Satz 8 zweiter Halb­satz des Fünften Buches Sozial­gesetz­buch können Kranken­häuser die in § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozial­gesetz­buch genannten Leistungen für die Versorgung in einem Zeit­raum von bis zu 14 Tagen verordnen und die Arbeits­unfähigkeit fest­stellen.“

Damit dürfen Sie die verordnete Packung auf das Rezept abgeben. Beachten Sie aber, dass Entlass­rezepte wie gehabt nur 3 Werktage gültig sind, wobei der Ausstellungs­tag mitzählt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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