Darf auf einem Entlassrezept eine N3-Packung verordnet werden?
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Wir haben ein Entlassrezept zulasten der AOK Bayern erhalten.
Verordnet wurde „Bisogamma 2,5 mg N3 100 St. PZN 2516268“.
Soweit uns bekannt ist, dürfen wir auch zu Coronazeiten keine N3, sondern maximal eine N2 mit 50 Stück abgeben.
Können Sie uns weiterhelfen?
Antwort
Die SARS-CoV-2-AMVersVO erlaubt auch die Verschreibung und die Abgabe einer N3-Packung im Entlassmanagement:
1 Abs. 2 SARS-CoV-2-AMVersVO
„2) Abweichend von § 39 Absatz 1a Satz 8 erster Halbsatz des Fünften Buches Sozialgesetzbuch dürfen Krankenhäuser bei der Verordnung eines Arzneimittels eine Packung bis zum größten Packungsgrößenkennzeichen gemäß der Packungsgrößenverordnung verordnen. Abweichend von § 39 Absatz 1a Satz 8 zweiter Halbsatz des Fünften Buches Sozialgesetzbuch können Krankenhäuser die in § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen für die Versorgung in einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen verordnen und die Arbeitsunfähigkeit feststellen.“
Damit dürfen Sie die verordnete Packung auf das Rezept abgeben. Beachten Sie aber, dass Entlassrezepte wie gehabt nur 3 Werktage gültig sind, wobei der Ausstellungstag mitzählt.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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