Darf auf ein Privatrezept gestückelt werden?
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Wir haben eine Frage zum Stückeln bei der Belieferung von Privatrezepten.
Vorliegender Fall: Ein Patient bekommt auf Privatrezept Cialis 20 mg 12 Tabletten aufgeschrieben.
Ist es hier möglich, das Privatrezept dreimal mit je 4 Stück zu beliefern?
Denn beispielsweise heißt es in § 48 des AMG Abs. 2 Nr. 5.:
„Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen […], dass ein Arzneimittel auf eine Verschreibung nicht wiederholt abgegeben werden darf.“
Bezieht sich dies hier aber darauf, dass man, sobald man 12 Stück abgegeben hat, das Rezept nicht wiederholt beliefern darf, oder dass man die Gesamtmenge nicht in dreimal 4 Stück aufteilen darf?
Antwort:
Bei Cialis in dieser Stärke handelt es sich um ein Lifestyle-Medikament, welches grundsätzlich nicht über eine Krankenkasse abgerechnet werden kann. Ein Privatrezept über die Menge von 12 Stück kann durchaus in Teilmengen beliefert werden. Ein Stückeln bis zur verordneten Gesamtmenge ist also möglich. Dabei sollte jedoch auf das Ausstellungsdatum und die Rezeptgültigkeit von drei Monaten geachtet werden. Mehrfachabgaben der verordneten Gesamtmenge von 12 Stück sind auf ein Rezept nicht möglich!
Wird ein verschreibungspflichtiges Medikament, welches mit der Privatkasse abgerechnet werden soll, geliefert, dann sollte dies aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht in Teilmengen erfolgen. Der Patient könnte dann im Nachhinein Probleme bei der Erstattung des vollen Preises bekommen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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