Darf anstelle von Hulio auch Humira abgegeben werden?

Wir haben ein Problem mit folgender Verordnung:

„Hulio 40 mg/0,8 ml Fer. ILO 2 St. PZN 15629695“

Die Krankenkasse ist die Techniker Krankenkasse mit der IK 104077501.

Das verordnete Präparat wird in unserer Software (ADG) als abgabefähiges Rabattarzneimittel direkt in die Kasse übernommen, ist aber nicht lieferbar.
Anschließend zeigt uns die Oder/Aber-Suche alle anderen Präparate (zum Beispiel Hulio und Humira) im generischen Markt an.

Darf hier aufgrund der Nichtverfügbarkeit einfach in den generischen Markt gewechselt werden und somit das Humira-Original als Rabattpartner retaxsicher beliefert werden?

Antwort

Das verordnete Produkt wird wahrscheinlich direkt in die Kasse übernommen, da es gleichzeitig auch rabattiert ist. Allerdings müssen Sie bei der Oder/Aber-Suche aufpassen: Da es sich bei Adalimumab-Präparaten um biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologicals) handelt und für diesen Wirkstoff auch keine Austauschbarkeit in Anlage 1 des Rahmenvertrags festgelegt wurde, darf nur innerhalb der Original/Import-Gruppe von Hulio ausgetauscht werden.

Dort gibt es neben dem verordneten Präparat auch weitere Rabattarzneimittel. Unter allen gelisteten Rabattartikeln dürfen Sie frei wählen. Auch die Abgabe des rabattierten Hulio-Originals ist möglich.

Ein Austausch auf das rabattierte Humira-Original ist jedoch nicht erlaubt. Hier könnte eine Oder/Aber-Suche in die Retaxfalle führen!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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