Darf anstelle eines AV-Präparates eine größere Packung abgegeben werden?

Wir haben ein Rezept über „Dominal forte 20 St. PZN 00066631“ erhalten. Dieses Präparat ist außer Handel und das einzige Präparat dieser Packungsgröße.

Dürfen wir die nächstgrößere Packung, also die 50er-Packung, abgeben?

Antwort

Ist das Produkt im Preis- und Produktverzeichnis als AV gelistet und ist auch kein vergleichbares AM mehr lieferbar/im Handel, handelt es sich um eine unklare Verordnung bzw. ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel. Hier ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich.

8 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist ein mit ‚außer Vertrieb‘ (AV) gekennzeichnetes Fertigarzneimittel nicht mehr lieferfähig und ist nach den Regelungen dieses Rahmenvertrages auch keine andere Auswahl möglich, handelt es sich um ein nicht eindeutig bestimmtes Arzneimittel.“

Da keine andere Auswahl möglich ist, ist Rücksprache mit dem Arzt zu halten.

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen.“

Es ist demnach nach Rahmenvertrag ausreichend, Rücksprache mit dem Arzt zu halten und die Korrekturen auf dem Rezept zu vermerken und abzuzeichnen. Ein neues Rezept ist dann nicht nötig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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