Cosentyx-Rezept: Was ist abzugeben?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zur korrekten Abgabe bei folgender Verordnung:
„5 x Cosentyx 300 mg ILO ILO 1 St. CC Pharma PZN 17864265“.
Was ist abzugeben? 5 x das Original mit PZN 16507190 (je 1 St.), das wäre dann der Rabattpartner der vorliegenden Krankenkasse. Oder 1 x die größere rabattierte Packung des Originals mit PZN 16507209, das wären aber nur 3 St.
Oder kann man „wirtschaftlich“ stückeln mit 1 x PZN 16507209 (3 x 1 St.) plus 2 x PZN 16507190 (je 1 St.)?
Antwort
Laut § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Die Verordnung ist zeilenweise zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Daher haben Sie gar keine Auswahl: Es muss 5-mal die einzelne rabattierte Packung abgegeben werden. Um dem Patienten die jeweiligen Zuzahlungen zu ersparen, könnten Sie sich mit dem verschreibenden Arzt in Verbindung setzen und ihn bitten, 1-mal die große Packung und zusätzlich 2 kleine Packungen aufzuschreiben. Eine Stückelung von mehreren Packungen zu einer größeren, wirtschaftlicheren Packung ist nicht erlaubt.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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