Clexane-Verordnung: Müssen zwei kleine Packungen abgegeben werden?

Uns wurde folgende Verordnung vorgelegt:
„2 x Clexane 6000 IE 60 mg FS IFE 24 SR PZN 11331467“.

Das Original ist in dieser Packungsgröße rabattiert.

Müssten wir aber gegebenenfalls doch auf die 50er-Packungsgröße austauschen, da dies wirtschaftlicher wäre?

Antwort

Hier sind 2 Packungen Clexane zu je 24 St. (ohne Normkennzeichen) verordnet. Da diese auch noch rabattiert sind, ist dies wirtschaftlich für die Krankenkasse. Eine Abgabe einer 50er-Packung auf dieses Rezept ist aus verschiedenen Gründen nicht erlaubt: Zum einen würden Sie die verordnete Menge eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels bei Abgabe von 50 statt der verordneten 48 Spritzen überschreiten.

Zudem ist mittlerweile in § 8 des Rahmenvertrags eindeutig geregelt, dass Rezepte mit genau der verordneten Anzahl an Packungen zu beliefern sind.

8 Packungsgrößen

„(1) Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Daher sind 2 Packungen der rabattierten 24er-Größe abzugeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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