Clexane-Verordnung: Müssen zwei kleine Packungen abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns wurde folgende Verordnung vorgelegt:
„2 x Clexane 6000 IE 60 mg FS IFE 24 SR PZN 11331467“.
Das Original ist in dieser Packungsgröße rabattiert.
Müssten wir aber gegebenenfalls doch auf die 50er-Packungsgröße austauschen, da dies wirtschaftlicher wäre?
Antwort
Hier sind 2 Packungen Clexane zu je 24 St. (ohne Normkennzeichen) verordnet. Da diese auch noch rabattiert sind, ist dies wirtschaftlich für die Krankenkasse. Eine Abgabe einer 50er-Packung auf dieses Rezept ist aus verschiedenen Gründen nicht erlaubt: Zum einen würden Sie die verordnete Menge eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels bei Abgabe von 50 statt der verordneten 48 Spritzen überschreiten.
Zudem ist mittlerweile in § 8 des Rahmenvertrags eindeutig geregelt, dass Rezepte mit genau der verordneten Anzahl an Packungen zu beliefern sind.
8 Packungsgrößen
„(1) Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Daher sind 2 Packungen der rabattierten 24er-Größe abzugeben.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Packungsgrößenauswahl ab 1. Juli 2019“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung