Muss auch bei OTC-Arzneimitteln auf E-Rezepten eine Charge angegeben werden?

Wir haben noch eine Frage zu E-Rezepten: Ist es unbedingt notwendig, bei einem E-Rezept für nicht verifikationspflichtige Arzneimittel auch die Charge zu übermitteln?

Antwort

Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen gemäß § 10 Abs. 1c AMG einen DataMatrix-Code tragen:

10 Abs. 1c AMG

(1c) Auf den äußeren Umhüllungen von Arzneimitteln sind Sicherheitsmerkmale sowie eine Vorrichtung zum Erkennen einer möglichen Manipulation der äußeren Umhüllung anzubringen, sofern dies durch Artikel 54a der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 67; L 239 vom 12.8.2014, S. 81), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/1243 (ABl. L 198 vom 25.7.2019, S. 241) geändert worden ist, vorgeschrieben ist oder auf Grund von Artikel 54a der Richtlinie 2001/83/EG festgelegt wird.

Gemäß der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung ist eine Charge anzugeben, sofern ein DataMatrix-Code auf der äußeren Umhüllung angegeben wurde:

Anlage 1 § 2 Abs. 2 [11] Arzneimittelabrechnungsvereinbarung

Chargenbezeichnung des authentifizierungspflichtigen Arzneimittels (§ 19 Abs. 1c AMG), sofern auf der äußeren Umhüllung das Sicherheitsmerkmal (Data Matrix Code) vorhanden ist […]

Von der Erfassung sind demnach nur solche Arzneimittel betroffen, die apothekenpflichtig und authentifizierungspflichtig sind, d. h. bereits über SecurPharm verifiziert werden. Handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, welches keinen DataMatrix-Code trägt, ist es nach unserer Auffassung nicht zwingend notwendig, händisch eine Charge einzugeben – Sie können dies natürlich trotzdem tun.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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