Bupropion-Stück­zahl und N-Bezeichnung wider­sprechen sich

Wir haben eine Frage zu einem Entlass­rezept zulasten der AOK Rhein­land/Hamburg. Verordnet wurde „Bupropion Neurax 150 mg 30 Tabl. N1, PZN 10713847“. Die PZN ent­spricht aber der N2-Packung mit 30 Stück. Wir haben auch nach­­ge­­guckt und fest­ge­stellt, dass bei Bupropion gar keine N1 definiert ist.

Dürfen wir ohne Rezept­änderung die N2 beliefern oder muss das Rezept geändert werden?

Antwort

Wie Sie richtig schreiben, ist für Bupropion kein N1-Bereich definiert, der kleinste definierte N-Bereich ist der N2-Bereich mit 27–30 Stück. Wenn sich ver­ordnete Stück­zahl und Norm­größe auf einem Rezept wider­sprechen, ist – falls keine ärzt­liche Rück­sprache möglich ist – gemäß Rahmen­vertrag die Stück­zahl maß­geblich. Ansonsten könnten Sie Rück­sprache halten und die Norm­größe zu einer ein­deutig bestimmten Ver­ordnung korrigieren.

Da die N2-Packung dem kleinsten definierten N-Bereich ent­spricht, können Sie diese auch zu­lasten der vor­lie­genden Primär­kasse ab­rechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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