Bupropion-Stückzahl und N-Bezeichnung widersprechen sich
Wir haben eine Frage zu einem Entlassrezept zulasten der AOK Rheinland/Hamburg. Verordnet wurde „Bupropion Neurax 150 mg 30 Tabl. N1, PZN 10713847“. Die PZN entspricht aber der N2-Packung mit 30 Stück. Wir haben auch nachgeguckt und festgestellt, dass bei Bupropion gar keine N1 definiert ist.
Dürfen wir ohne Rezeptänderung die N2 beliefern oder muss das Rezept geändert werden?
Antwort
Wie Sie richtig schreiben, ist für Bupropion kein N1-Bereich definiert, der kleinste definierte N-Bereich ist der N2-Bereich mit 27–30 Stück. Wenn sich verordnete Stückzahl und Normgröße auf einem Rezept widersprechen, ist – falls keine ärztliche Rücksprache möglich ist – gemäß Rahmenvertrag die Stückzahl maßgeblich. Ansonsten könnten Sie Rücksprache halten und die Normgröße zu einer eindeutig bestimmten Verordnung korrigieren.
Da die N2-Packung dem kleinsten definierten N-Bereich entspricht, können Sie diese auch zulasten der vorliegenden Primärkasse abrechnen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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