Buprenorphin-Verordnung zur Schmerz- oder Substitutionstherapie?

Wir haben ein Rezept über „1 x Buprenorphin neurax 2 mg Sublingualtabl. SUT 7 St. PZN: 07727490 Dosierung 1–0–0, bei Bedarf eine Tablette“ erhalten. Nun sind wir unsicher: Die Patientin bekommt das Mittel soweit wir wissen zur Schmerztherapie. Laut EDV ist das verordnete Präparat allerdings nur zur Substitutionstherapie zugelassen. Wie gehen wir nun vor?

Antwort

Bei dem verordneten Medikament handelt es sich um ein Arzneimittel zur Substitutionstherapie, das nur für die Substitutionstherapie zugelassen ist. Sublinguale Buprenorphin-Präparate für die Schmerztherapie gibt es ebenfalls in niedriger Dosierung (z. B. TEMGESIC oder Buprenorphin-HEXAL sublingual). Wir würden Ihnen empfehlen, vor der Abgabe unbedingt Rücksprache mit dem Arzt zu halten, ob es sich um eine Substitutions- oder Schmerztherapie handelt. Ein Rezept zur Substitutionstherapie muss zusätzlich mit einem „S“ gekennzeichnet sein. Der Buchstabe „S“ darf nach Rücksprache mit dem Arzt von der Apotheke ergänzt und abgezeichnet werden. Soll es eine Schmerztherapie sein, sollte der Arzt alternativ ein anderes Buprenorphin-Präparat verordnen, das die richtige Indikation aufweist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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