BtM über Nmax: Müssen wir die verordnete Menge kürzen?

Folgendes BtM-Rezept bereitet uns Kopfzerbrechen:

„2 x Medikinet Adult 20 mg 52 St N2 14036645
Dos. 1-0-0“

Dürfen wir beide Packungen abgeben, da diese konkret als N2 verordnet wurden oder dürfen wir nur eine Packung abgeben und müssten dann für die zweite ein weiteres Rezept anfordern?

Antwort

Eindeutig bestimmte Verordnungen, die durch Nennung des Normkennzeichens eindeutig bestimmte Packungen vorsehen, dürfen nach Auffassung des DAV mit genau der verordneten Packungsmenge beliefert werden. Der § 6 des Rahmenvertrags bezieht sich nur auf reine „unklare“ Stückzahlverordnungen, bei denen der Apotheker selbst Packungen aussuchen müsste. Im Fall einer eindeutig bestimmten Verordnung ist es nicht von Belang, ob der Nmax-Bereich überschritten wird. Das gilt für normale Arzneimittel ebenso wie für BtM.

Auf Ihrem Rezept wurden eindeutig zwei Packungen der N2-Größe mit je 52 Stück verordnet. Daher dürfen Sie dieses Rezept genauso beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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