BtM-Rezepte abgelaufen – gibt es hier eine Heilungsmöglichkeit für die Apotheke?

Wir haben eine Frage zum Beliefern von BtM-Rezepten: Es kommt ab und an vor, dass die Rezepte genau einen Tag zu spät in der Apotheke vorgelegt werden. Hier sind wir uns uneinig, ob wir wirklich jedes Mal neue Rezepte anfordern müssen oder ob wir nach den Heilungsmöglichkeiten auch nach ärztlicher Rücksprache das Datum ändern dürfen. Welches ist der richtige, retaxsichere Weg?

Antwort

Die Heilung eines BtM-Rezepts ist nur möglich, wenn ein erkennbarer Irrtum vorliegt. Laut § 6 Rahmenvertrag ist das beispielsweise auch bei einem falschen oder fehlenden Datum möglich.

Ein bereits abgelaufenes BtM-Rezept muss aber neu ausgestellt werden. Hierbei handelt es sich üblicherweise nicht um einen „Irrtum“, sodass die Heilungsmöglichkeit nach Rahmenvertrag in diesem Fall nicht gegeben ist. Sie sind also richtig vorgegangen, sich dann ein neues Rezept ausstellen zu lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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