BtM-Rezept durch Vertretungsarzt

Wir bekamen heute ein BtM-Rezept über­reicht, das von einem Ver­tretungs­arzt ausge­stellt wurde. Geht dies in Vertretungs­fällen aus­nahms­weise? Zusätzlich fehlt die Arzt­bezeichnung des Ver­tretungs­arztes. Außerdem hat der Vertretungs­arzt eine Änderung vor­ge­nommen und diese nicht mit einer zusätz­lichen Unter­schrift mit Änderungs­datum versehen.

Könnten Sie mir den letzten Zweifel nehmen?

Antwort

Wir können Ihre Zweifel verstehen und Ihre An­nahme ist auch völlig richtig. Denn Rezepte sind in Ver­bindung mit dem Vertrags­arzt­stempel grund­sätzlich nur für den berechtigten Arzt bestimmt.

Eine Aus­nahme hier­von bildet der Vertretungs­fall, z. B. bei Urlaub oder Krank­heit. Der Vertretungs­arzt darf Rezepte und Stempel des zu ver­tretenden Arztes verwenden. Er unter­schreibt mit „i. V.“. Vor­name, Name und Berufs­be­zeichnung müssen entweder durch einen Zusatz­stempel oder hand­schriftlich nach­ge­tragen werden.

Die fehlenden Angaben des Vertretungs­arztes können Sie gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Rahmen­vertrag nach Rück­sprache auch selbst nach­tragen. Die Ergänzung ist abzu­zeichnen.

6 Abs. 1 Satz 2 Rahmenvertrag

„Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann, wenn […]

Absatz 1 Buchstabe d)

d) es sich um einen unbedeutenden, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangierenden, insbesondere formalen Fehler handelt. […]

Absatz 2 Buchstabe c)

c) Wenn papiergebundene Verordnungen, die einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder § 2 Absatz 1 Nummern 1 bis 7 AMVV bzw. § 9 Absatz 1 Nummern 1 bis 8 BtMVV – unbeschadet der jeweils anwendbaren Gültigkeitsdauer – nicht vollständig entsprechen und der Abgebende nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt die Angaben korrigiert oder ergänzt.1  

1 Hierdurch sind folgende Angaben auf dem Verordnungsblatt erfasst
1. Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden Person einschließlich Telefonnummer […]

Auf unserer Arbeits­hilfe zu den Heilungs­möglich­keiten finden Sie auf der zweiten Seite alle nötigen Informationen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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