BtM-Rezept durch Vertretungsarzt
Wir bekamen heute ein BtM-Rezept überreicht, das von einem Vertretungsarzt ausgestellt wurde. Geht dies in Vertretungsfällen ausnahmsweise? Zusätzlich fehlt die Arztbezeichnung des Vertretungsarztes. Außerdem hat der Vertretungsarzt eine Änderung vorgenommen und diese nicht mit einer zusätzlichen Unterschrift mit Änderungsdatum versehen.
Könnten Sie mir den letzten Zweifel nehmen?
Antwort
Wir können Ihre Zweifel verstehen und Ihre Annahme ist auch völlig richtig. Denn Rezepte sind in Verbindung mit dem Vertragsarztstempel grundsätzlich nur für den berechtigten Arzt bestimmt.
Eine Ausnahme hiervon bildet der Vertretungsfall, z. B. bei Urlaub oder Krankheit. Der Vertretungsarzt darf Rezepte und Stempel des zu vertretenden Arztes verwenden. Er unterschreibt mit „i. V.“. Vorname, Name und Berufsbezeichnung müssen entweder durch einen Zusatzstempel oder handschriftlich nachgetragen werden.
Die fehlenden Angaben des Vertretungsarztes können Sie gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 Rahmenvertrag nach Rücksprache auch selbst nachtragen. Die Ergänzung ist abzuzeichnen.
6 Abs. 1 Satz 2 Rahmenvertrag
„Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann, wenn […]
Absatz 1 Buchstabe d)
d) es sich um einen unbedeutenden, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangierenden, insbesondere formalen Fehler handelt. […]
Absatz 2 Buchstabe c)
c) Wenn papiergebundene Verordnungen, die einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder § 2 Absatz 1 Nummern 1 bis 7 AMVV bzw. § 9 Absatz 1 Nummern 1 bis 8 BtMVV – unbeschadet der jeweils anwendbaren Gültigkeitsdauer – nicht vollständig entsprechen und der Abgebende nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt die Angaben korrigiert oder ergänzt.1
1 Hierdurch sind folgende Angaben auf dem Verordnungsblatt erfasst
1. Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden Person einschließlich Telefonnummer […]“
Auf unserer Arbeitshilfe zu den Heilungsmöglichkeiten finden Sie auf der zweiten Seite alle nötigen Informationen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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