BtM nur mit N-Bezeichnung verordnet – darf das Rezept beliefert werden?

Uns liegt ein Rezept über „Methylphenidat AL 20 mg N2 Dos. gem. schriftl. Anweisung“ vor. Eine genaue Stückzahl hat der Arzt nicht angegeben, es gibt aber nur eine N2-Größe.

Dürfen wir das Rezept in dieser Form bearbeiten?

Antwort

Nach § 9 der BtMVV gilt für die Verordnung von BtM Folgendes:

9 Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept

„(1) Auf dem Betäubungsmittelrezept sind anzugeben:

  1. Name, Vorname und Anschrift des Patienten, für den das Betäubungsmittel bestimmt ist; bei tierärztlichen Verschreibungen die Art des Tieres sowie Name, Vorname und Anschrift des Tierhalters,
  2. Ausstellungsdatum,
  3. Arzneimittelbezeichnung, soweit dadurch eine der nachstehenden Angaben nicht eindeutig bestimmt ist, jeweils zusätzlich Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je Packungseinheit, bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form, Darreichungsform,
  4. Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm oder Milliliter, Stückzahl der abgeteilten Form, […]“
Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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