BtM mit Aut-idem-Kreuz – muss ein preisgünstiger Import abgegeben werden?

Auf einem BtM-Rezept wurde ein Targin-Präparat (Original mit PZN) mit Aut-idem-Kreuz verordnet. Generische Rabattarzneimittel sind also von der Abgabe ausgeschlossen.

Müssen aber trotzdem die preisgünstigen Importe, die lieferbar sind, berücksichtigt werden?

Antwort

Grundsätzlich müssen Apotheken durch die Abgabe preisgünstiger Importe ein definiertes Einsparziel (2 % vom theoretischen Umsatz) erzielen. Wenn bei einer Krankenkasse das Ziel bereits erfüllt wurde, müssen keine weiteren Importe abgegeben werden. Viele Apotheken haben sich in der Vergangenheit auch schon ein beträchtliches Importguthaben angespart, was dann zum Ausgleich eventuell entstehender Malus bei derselben Krankenkasse herangezogen wird.

Zudem können Sie selbst entscheiden, mit welchen Rezepten Sie Ihr Einsparziel erreichen möchten. Wenn Sie in diesem Fall also keinen Import abgeben möchten, können Sie durchaus auch das verordnete Original abgeben und das Einsparziel mit anderen Rezepten erreichen.

Da Original und bezugnehmend zugelassener Import als identisch gelten, können Sie preisgünstige Importe hier berücksichtigen.

Mit dem neuen Rahmenvertrag können Sie aber auch bewusst bestimmte Rezepte aus der Berechnung des für das Einsparziel zugrundeliegenden Umsatzes herausnehmen, wenn beispielsweise Bedenken gegen die Abgabe eines Importes bestehen oder keine preisgünstigen Importe verfügbar sind. Dies muss dann aber per Sonder-PZN und ggf. handschriftlicher Begründung auf dem Rezept dokumentiert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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